Urheberrecht

Kunstwerk „Wachtberger Drache Godart“ im öffentlichen Raum

Die Drachenskulptur steht auf der Mittelinsel eines Kreisverkehrs, ihr Standort befindet sich damit im öffentlichen Raum und das Kunstwerk ist uneingeschränkt sichtbar. Darüber hinaus handelt es sich nicht um eine zeitlich befristete Installation, sondern um ein dauerhaft aufgestelltes Werk. Aus diesen Gründen bestehen für den „Wachtberger Drachen“ nur eingeschränkte Urheberrechte hinsichtlich der Erstellung und Publikation von Bildern desselben. Aufnahmen von der Drachenskulptur, die von öffentlichem Grund aus und ohne Hilfsmittel (wie Leitern, Drohnen oder sonstige Flugkörper) erstellt werden, können daher in der Regel frei verwendet werden, sofern keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen. Das Bildrecht bzw. die Bildrechte liegt/liegen bei der Person, die die Aufnahme/n ausgeführt hat.

Das Urheberrecht ist an eine natürliche Person gebunden, die das Kunstwerk als persönliche geistige Schöpfung maßgeblich erschaffen hat. Diese natürliche Person ist in diesem Fall der Wachtberger Künstler Willi Reiche. Ihm steht als Urheber das absolute Recht des Urhebers zu, welches zu Lebzeiten weder veräußert noch übertragen/abgelegt werden kann. Das Urheberrecht besteht 70 Jahre über den Tod hinaus und geht an die Erben über. 

Geistiger Schöpfer des Werkes Wachtberger Drache Godart
Als Schöpfer des Werkes ist der Künstler Willi Reiche alleiniger Inhaber von Verwertungsrechten, ihm steht das Urheberpersönlichkeitsrecht zu. Der Künstler ist bei allen kommerziellen und nicht-kommerziellen Vervielfältigungen, Verbreitungen und öffentlichen Wiedergaben namentlich zu benennen nebst Verlinkung auf die Website https://kunstmaschinen.de/
Für entsprechende Nutzungen bedarf es einer vorherigen Absprache und ggf. des Abschlusses eines Lizenzvertrages. Als bildender Künstler ist Willi Reiche Mitglied in der VG Bild-Kunst, Berufsgruppe I, und wird durch die Verwertungsgesellschaft vertreten.

Der Förderverein für Kunst und Kultur in Wachtberg e. V. begrüßt es sehr, wenn dem Verein bei öffentlicher Verwendung von Fotos, Videos und sonstigen Wiedergaben, die den eisernen Wachtberger Drachen abbilden, eine freiwillige Spende zukommt. Dies gilt insbesondere bei kommerzieller Nutzung.

Denn es ist nicht zuletzt Verdienst des Fördervereins KuKiWa, dass die Gemeinde Wachtberg um dieses besondere Wahrzeichen auf dem Kreisverkehr bereichert wurde: ein dreidimensionales Wappentier! Daher ist dem Verein daran gelegen, dass bei der Verwendung von Drachenfotos, -videos oder sonstigem Bildmaterial auf den Förderverein als Initiator verwiesen wird und die Website www.kukiwa.de sowie der Infoblog www.wachtberger-drache.de benannt werden.


Die Bankverbindung des Fördervereins für Kunst und Kultur in Wachtberg e. V. (KuKiWa) finden Sie auf der KuKiWa-Website. Unter www.kukiwa.de wird der Förderverein vorgestellt, alle übrigen Aktivitäten des Vereins werden präsentiert, die Förderrichtlinien erläutert und natürlich auch, wie Sie Mitglied des Vereins werden können.



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